Äquivalenz oder Solidaritätsprinzip, wo finden wir sie und wie funktionieren sie?
Unterschiede und Funktionsweise
Solidarprinzip in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
1. Grundprinzip: Solidarität
Die GKV basiert auf dem Solidarprinzip:
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Gesunde zahlen für Kranke
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Junge für Alte
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Alleinstehende für Familien
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Einkommensstarke für Einkommensschwache
2. Beitragserhebung: Nach Leistungsfähigkeit
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Beiträge richten sich nach dem Einkommen (wer mehr verdient, zahlt mehr)
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Weitere Faktoren: Familiensituation
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Beitragssatz wird jährlich vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt (ab 01.01. jedes Jahres, einheitlich für alle gesetzlichen Kassen)
3. Leistungsanspruch: Nach Bedarf
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Jeder erhält medizinisch notwendige Leistungen, unabhängig von der Beitragshöhe
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Der Bedarf richtet sich nach dem aktuellen Stand der Medizin
4. Dynamik durch medizinischen Fortschritt
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Neue Therapien und Behandlungsrichtlinien führen zu einem veränderten Bedarf
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Das System passt sich dem medizinischen Fortschritt an (z. B. neue Medikamente, Diagnoseverfahren)
5. Umlageverfahren
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Beiträge der Versicherten werden direkt verwendet, um aktuelle Kosten zu decken (keine Kapitalbildung)
Das Äquivalenzprinzip finden wir in der privaten Krankenversicherung und hier besteht eine enge Beziehung zwischen der Beitragshöhe und dem Versicherungsschutz.
📌 Grundidee des Äquivalenzprinzips in der deutschen privaten Krankenversicherung (PKV):
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Es besteht eine direkte Beziehung zwischen Beitrag und Leistung.
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Je höher der vereinbarte Versicherungsschutz und das damit verbundene Leistungsrisiko, desto höher der Beitrag.
🔍 Einflussfaktoren auf die Beitragshöhe in der PKV:
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Umfang der versicherten Leistungen
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Mehr Leistungen = höhere voraussichtliche Kosten → höherer Beitrag.
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Lebensalter bei Vertragsbeginn
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Jüngere Versicherte → geringeres Risiko → niedrigere Beiträge.
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Alterungsrisiko wird bei Vertragsabschluss einkalkuliert, spätere Alterszunahme führt nicht zu Beitragserhöhungen.
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Gesundheitszustand bei Abschluss
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Vorerkrankungen = höheres Risiko.
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Diese werden über Risikozuschläge abgegolten oder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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✅ Wichtige Grundsätze:
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Stichtag-Prinzip: Nur die Verhältnisse bei Vertragsbeginn zählen für die Beitragsermittlung.
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Keine nachträglichen Beitragserhöhungen:
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Verschlechterung des Gesundheitszustands oder zunehmendes Alter führen nicht zu höheren Beiträgen.
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Ausnahme: Vertragsänderung
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Wird der Versicherungsschutz nachträglich erweitert, wird ein Mehrbeitrag (inkl. eventueller Risikozuschläge) fällig.
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🧠 Merksatz:
In der PKV zahlt jeder Versicherte entsprechend seinem individuellen Risiko und dem gewünschten Leistungsumfang – und das dauerhaft basierend auf den Bedingungen beim Vertragsabschluss.