Erfüllt die EU-Krankenversicherung (EUKV) die deutsche Versicherungspflicht?
Versicherungspflicht erfüllt, Rente/Zuschüsse möglich, steuerlich anerkannt
Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für eine europäische Krankenversicherung (EUKV), die in Deutschland und der gesamten EU gültig ist. Diese Tarife bieten umfassenden Schutz im ambulanten und stationären Bereich und erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen an eine Krankenversicherung in Deutschland.
Dieser Artikel zeigt, warum die EUKV als vollwertiger Krankenversicherungsschutz anerkannt ist, wie Rentner einen Zuschuss erhalten können und dass die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden dürfen.
✅ Erfüllung der deutschen Versicherungspflicht
Eine EU-Krankenversicherung erfüllt die Versicherungspflicht in Deutschland, wenn sie folgende Kriterien abdeckt:
-
Gültigkeit in Deutschland und der EU
-
Ambulante und stationäre Leistungen
-
Zugang zu ärztlicher Versorgung, Medikamenten und Krankenhausbehandlung
Tarife, die diese Bedingungen erfüllen, gelten als vollwertiger Krankenversicherungsschutz. Damit ist die Pflichtversicherung erfüllt – unabhängig davon, ob der Versicherer seinen Sitz in Deutschland oder im europäischen Ausland hat.
Auch wenn die EUKV formal nicht als „substitutive Krankenversicherung“ innerhalb des deutschen PKV-Systems eingeordnet wird (z. B. aufgrund anderer Vertragsstrukturen oder jährlicher Laufzeiten), erfüllt sie dennoch die gesetzliche Versicherungspflicht.
📑 Steuerliche Berücksichtigung
Beiträge zu einer EU-Krankenversicherung, die die deutsche Versicherungspflicht erfüllt, können in der Steuererklärung angegeben und steuerlich berücksichtigt werden.
Damit werden die Beiträge ähnlich behandelt wie bei einer privaten Krankenversicherung mit medizinischem Grundschutz.
🔍 Rechtliche Einordnung
-
Die EUKV gilt als vollwertige Krankenversicherung und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur Versicherungspflicht.
-
Sie wird nicht automatisch dem System der deutschen privaten Krankenversicherung zugeordnet, da die Vertragsmechanismen (z. B. keine Altersrückstellungen, jährliche Vertragsstruktur) davon abweichen.
-
Diese Einstufung hat jedoch keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz oder die Anerkennung durch Behörden, Rententräger oder das Finanzamt.
💶 Zuschuss für Rentnerinnen und Rentner
Wer eine EUKV abgeschlossen hat und eine gesetzliche Rente aus Deutschland bezieht, kann bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag beantragen.
Voraussetzungen:
-
Die EUKV muss Krankenversicherungsschutz in Deutschland bieten.
-
Der Zuschuss wird nur für den Krankenversicherungsbeitrag gewährt (nicht für Pflegeversicherung).
-
Die Auszahlung erfolgt nur auf Antrag.
Benötigte Formulare:
-
R0820 – Antrag auf Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag
-
R0821 – Bescheinigung des Versicherers über die Beitragshöhe
Höhe des Zuschusses (Stand 2025):
Der Zuschuss beträgt derzeit 8,55 % der gesetzlichen Rente, maximal jedoch die Hälfte des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags.
Beispiel:
-
Monatliche Rente: 1.500 €
-
Beitrag EUKV: 300 €
-
Zuschuss: 128,25 € (da dies niedriger ist als die Hälfte des Beitrags)
🌍 Vorteile einer EUKV auf einen Blick
| Vorteil | Beschreibung |
|---|---|
| Europaweite Gültigkeit | Versicherungsschutz in Deutschland und allen EU-Staaten |
| Erfüllung der Versicherungspflicht | Anerkannt nach deutschem Recht |
| Beitragszuschuss für Rentner | Zuschuss nach § 106 SGB VI möglich |
| Steuerliche Absetzbarkeit | Beiträge können in der Steuererklärung berücksichtigt werden |
| Flexibilität | Moderne Tarifgestaltung, keine Bindung an das klassische PKV-System |
🔔 Fazit
Eine EU-Krankenversicherung, die ambulante und stationäre Leistungen in Deutschland beinhaltet, erfüllt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht vollständig.
Sie berechtigt Rentner zum Beitragszuschuss und kann steuerlich geltend gemacht werden.
Auch wenn sie nicht als substitutive PKV eingestuft wird, bietet sie rechtlich anerkannten Versicherungsschutz und stellt eine reale Option zur klassischen Versicherungslösungen dar.