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Versicherung von Mitarbeitern im Ausland – warum die EUKV die ideale Lösung ist!

Wenn Mitarbeiter im Ausland arbeiten, reicht der normale inländische Krankenversicherungsschutz oft nicht aus.

Wenn Mitarbeiter im Ausland arbeiten, reicht der normale inländische Krankenversicherungsschutz oft nicht aus. Besonders bei längeren Einsätzen oder bei bestimmten Berufsgruppen wie Berufsfahrern, Monteuren, Servicetechnikern oder Expats kann eine zusätzliche Absicherung notwendig oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sein.


Wann besteht Versicherungspflicht für Mitarbeiter im Ausland?

Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung oder ein vollwertiger Krankenversicherungsschutz ist in der Regel erforderlich:

✔ Bei längeren Auslandseinsätzen von mehr als 6 Wochen
✔ Wenn der Mitarbeitende im Ausland einen Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt hat
✔ Bei Tätigkeiten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht
✔ Bei bestimmten Berufen mit erhöhtem Risiko, zum Beispiel Fahrpersonal, Monteure oder Servicetechniker auf internationalen Einsätzen

In vielen Fällen schreiben auch Auftraggeber oder internationale Projekte einen entsprechenden Nachweis über Krankenversicherungsschutz vor.


Wann ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll?

Auch wenn keine unmittelbare Pflicht besteht, ist ein umfassender Versicherungsschutz für Mitarbeitende im Ausland dringend zu empfehlen. Die klassische gesetzliche Krankenversicherung bietet oft nur einen eingeschränkten Schutz im Ausland – hohe Behandlungskosten oder private medizinische Leistungen müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.

Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden absichern, schützen sich selbst vor Haftungsrisiken, vermeiden unnötige Kosten und stärken die Mitarbeiterbindung.


Warum die Europäische Krankenversicherung (EUKV) die passende Lösung ist

Die Europäische Krankenversicherung, kurz EUKV, bietet Unternehmen eine flexible und rechtssichere Möglichkeit, Mitarbeitende im Ausland abzusichern – egal ob kurz- oder langfristig.

Die Vorteile auf einen Blick:

✔ Europaweiter, vollwertiger privater Krankenversicherungsschutz
✔ Keine Einschränkungen wie bei klassischen Reisekrankenversicherungen
✔ Flexible Gruppentarife für Unternehmen – attraktiver Preisvorteil
✔ Klare rechtliche Grundlage durch Versicherer mit Sitz innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums
✔ Zusätzliche Sicherheit durch Rückversicherer

Positiver Nebeneffekt:

Ein besonderer Vorteil für die Mitarbeitenden: Läuft die EUKV zusätzlich zur bestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Deutschland, erhalten die Mitarbeitenden durch die EUKV automatisch den Status eines Privatpatienten – unabhängig vom eigentlichen Sozialversicherungsstatus.

Das bedeutet: Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung, oft kürzere Wartezeiten und zusätzliche Leistungen – ein echtes Goodie, das auch die Mitarbeiterzufriedenheit steigert.


Fazit

Die Absicherung von Mitarbeitenden im Ausland ist nicht nur rechtlich relevant, sondern ein wichtiger Baustein moderner Mitarbeiterfürsorge. Mit der EUKV bieten Unternehmen eine flexible, sichere Lösung – und gleichzeitig einen echten Mehrwert für ihre Beschäftigten.