Unterschied zwischen gesetzlicher Pflichtversicherung, freiwilliger Mitgliedschaft und privater Krankenversicherung
Die drei Wege der Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gibt es drei Formen der Krankenversicherung:
-
Gesetzliche Pflichtversicherung (GKV-Pflicht)
-
Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
-
Private Krankenversicherung (PKV)
Alle drei sichern medizinische Versorgung ab, unterscheiden sich jedoch in Zugangsvoraussetzungen, Beiträgen und Leistungen. Die Wahl hat langfristige finanzielle und versicherungsrechtliche Folgen.
1. Gesetzliche Pflichtversicherung (GKV)
-
Wer ist pflichtversichert?
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2025: 69.300 € Jahresbrutto), Auszubildende, Studenten, Rentner sowie Bezieher von Sozialleistungen. -
Beitrag:
-
14,6 % vom Brutto + Zusatzbeitrag (2025 ca. 2,5 %).
-
Arbeitgeber übernimmt die Hälfte.
-
Beiträge sind durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (2025: 5.175 € Monatsbrutto).
-
-
Familienversicherung:
Ehepartner und Kinder ohne Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. -
Leistungen:
Einheitlicher Katalog nach SGB V, keine Auswahl – Zusatzangebote der Kassen variieren leicht.
Beispiel:
Ein Angestellter mit 3.500 € Brutto zahlt ca. 540 € Beitrag, davon übernimmt der Arbeitgeber rund die Hälfte. Ehepartner ohne Einkommen und zwei Kinder sind kostenlos mitversichert.
2. Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
-
Wer kann freiwillig versichert sein?
Arbeitnehmer oberhalb der Pflichtgrenze sowie Selbstständige und Freiberufler, die in der GKV bleiben möchten. -
Beitrag:
-
Bemessung ebenfalls prozentual vom Einkommen, jedoch ohne Arbeitgeberzuschuss für Selbstständige.
-
Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige (2025): ca. 200–250 € monatlich, auch bei sehr niedrigem Einkommen.
-
Kinder und Ehepartner können nicht beitragsfrei mitversichert werden, wenn der Hauptverdiener selbstständig ist.
-
-
Leistungen:
Gleicher Leistungskatalog wie in der Pflichtversicherung.
Beispiel:
Ein Selbstständiger mit 3.500 € Gewinn zahlt ca. 620 € monatlich. Ehepartner und Kinder müssen eigene Beiträge zahlen, sofern sie nicht anderweitig versichert sind.
3. Private Krankenversicherung (PKV)
-
Wer kann hinein?
Arbeitnehmer oberhalb der Pflichtgrenze, Selbstständige, Freiberufler und Beamte. -
Beitrag:
-
Berechnung nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.
-
Keine beitragsfreie Familienversicherung – jedes Mitglied braucht einen eigenen Vertrag.
-
Für Beamte gibt es Beihilfe, wodurch die PKV oft besonders günstig ist.
-
-
Leistungen:
-
Tarife frei wählbar, häufig mit überdurchschnittlichen Leistungen (Chefarzt, Einbettzimmer, alternative Heilmethoden).
-
Verträge sind verbindlich – Leistungen können nicht gekürzt werden.
-
-
Besonderheit:
Beiträge im Alter steigen, allerdings bilden Versicherte Altersrückstellungen. Ein Wechsel zurück in die GKV ist meist schwierig.
Beispiel:
Ein 35-jähriger Angestellter ohne Kinder zahlt für einen PKV-Tarif mit Wahlleistungen ca. 450 €. Bei zwei Kindern und Ehepartner lägen die Gesamtkosten deutlich höher, da jede Person separat versichert werden muss.
Vergleich: Pflicht-GKV, freiwillige GKV und PKV
| Merkmal | Pflicht-GKV | Freiwillige GKV | Private Krankenversicherung (PKV) |
|---|---|---|---|
| Zugang | Einkommen < Pflichtgrenze, Studenten, Rentner, Sozialleistungen | Einkommen > Pflichtgrenze, Selbstständige, Freiberufler | Einkommen > Pflichtgrenze, Selbstständige, Beamte |
|
Beitrags-berechnung |
Prozentsatz vom Einkommen, AG-Anteil 50 % | Prozentsatz vom Einkommen, Selbstständige ohne AG-Anteil | Individuell: Alter, Gesundheit, Tarif |
| Familien-versicherung | Ja, beitragsfrei | Eingeschränkt – für Selbstständige nicht beitragsfrei | Nein, jeder Vertrag separat |
| Leistungskatalog | Einheitlich nach SGB V | Einheitlich nach SGB V | Individuell, oft Mehrleistungen |
| Kosten-entwicklung | Einkommensabhängig, gedeckelt | Einkommensabhängig, gedeckelt | Beitragsanpassungen möglich, nicht einkommensabhängig |
| Wechsel-möglichkeiten | Wechsel in PKV bei Überschreiten der Grenze möglich | Wechsel in PKV jederzeit möglich | Rückkehr in GKV meist schwierig |
Vor- und Nachteile im Überblick
Gesetzliche Pflichtversicherung (GKV)
✅ Familienversicherung beitragsfrei
✅ Solidarprinzip: einkommensabhängige Beiträge
❌ Leistungen auf Katalog beschränkt
❌ Beitragsbelastung steigt mit Einkommen
Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
✅ Zugang auch oberhalb der Pflichtgrenze
✅ Gleicher Leistungskatalog wie Pflicht-GKV
❌ Keine beitragsfreie Familienversicherung für Selbstständige
❌ Mindestbeiträge auch bei geringem Einkommen
Private Krankenversicherung (PKV)
✅ Individuell wählbare Leistungen, oft über GKV-Niveau
✅ Für Singles, Gutverdiener und Beamte oft günstiger
❌ Keine kostenlose Familienversicherung
❌ Beiträge können im Alter steigen, Rückkehr in GKV schwierig
Rechtsgrundlage & Stand
-
GKV (Pflicht & freiwillig): Sozialgesetzbuch V (SGB V)
-
PKV: Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
-
Versicherungspflichtgrenze 2025: 69.300 € Jahresbrutto
-
Beitragsbemessungsgrenze 2025: 5.175 € Monatsbrutto
-
Stand: August 2025