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Unterschied zwischen gesetzlicher Pflichtversicherung, freiwilliger Mitgliedschaft und privater Krankenversicherung

Die drei Wege der Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gibt es drei Formen der Krankenversicherung:

  1. Gesetzliche Pflichtversicherung (GKV-Pflicht)

  2. Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV

  3. Private Krankenversicherung (PKV)

Alle drei sichern medizinische Versorgung ab, unterscheiden sich jedoch in Zugangsvoraussetzungen, Beiträgen und Leistungen. Die Wahl hat langfristige finanzielle und versicherungsrechtliche Folgen.


1. Gesetzliche Pflichtversicherung (GKV)

  • Wer ist pflichtversichert?
    Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2025: 69.300 € Jahresbrutto), Auszubildende, Studenten, Rentner sowie Bezieher von Sozialleistungen.

  • Beitrag:

    • 14,6 % vom Brutto + Zusatzbeitrag (2025 ca. 2,5 %).

    • Arbeitgeber übernimmt die Hälfte.

    • Beiträge sind durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (2025: 5.175 € Monatsbrutto).

  • Familienversicherung:
    Ehepartner und Kinder ohne Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.

  • Leistungen:
    Einheitlicher Katalog nach SGB V, keine Auswahl – Zusatzangebote der Kassen variieren leicht.

Beispiel:
Ein Angestellter mit 3.500 € Brutto zahlt ca. 540 € Beitrag, davon übernimmt der Arbeitgeber rund die Hälfte. Ehepartner ohne Einkommen und zwei Kinder sind kostenlos mitversichert.


2. Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV

  • Wer kann freiwillig versichert sein?
    Arbeitnehmer oberhalb der Pflichtgrenze sowie Selbstständige und Freiberufler, die in der GKV bleiben möchten.

  • Beitrag:

    • Bemessung ebenfalls prozentual vom Einkommen, jedoch ohne Arbeitgeberzuschuss für Selbstständige.

    • Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige (2025): ca. 200–250 € monatlich, auch bei sehr niedrigem Einkommen.

    • Kinder und Ehepartner können nicht beitragsfrei mitversichert werden, wenn der Hauptverdiener selbstständig ist.

  • Leistungen:
    Gleicher Leistungskatalog wie in der Pflichtversicherung.

Beispiel:
Ein Selbstständiger mit 3.500 € Gewinn zahlt ca. 620 € monatlich. Ehepartner und Kinder müssen eigene Beiträge zahlen, sofern sie nicht anderweitig versichert sind.


3. Private Krankenversicherung (PKV)

  • Wer kann hinein?
    Arbeitnehmer oberhalb der Pflichtgrenze, Selbstständige, Freiberufler und Beamte.

  • Beitrag:

    • Berechnung nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.

    • Keine beitragsfreie Familienversicherung – jedes Mitglied braucht einen eigenen Vertrag.

    • Für Beamte gibt es Beihilfe, wodurch die PKV oft besonders günstig ist.

  • Leistungen:

    • Tarife frei wählbar, häufig mit überdurchschnittlichen Leistungen (Chefarzt, Einbettzimmer, alternative Heilmethoden).

    • Verträge sind verbindlich – Leistungen können nicht gekürzt werden.

  • Besonderheit:
    Beiträge im Alter steigen, allerdings bilden Versicherte Altersrückstellungen. Ein Wechsel zurück in die GKV ist meist schwierig.

Beispiel:
Ein 35-jähriger Angestellter ohne Kinder zahlt für einen PKV-Tarif mit Wahlleistungen ca. 450 €. Bei zwei Kindern und Ehepartner lägen die Gesamtkosten deutlich höher, da jede Person separat versichert werden muss.


Vergleich: Pflicht-GKV, freiwillige GKV und PKV

Merkmal Pflicht-GKV Freiwillige GKV Private Krankenversicherung (PKV)
Zugang Einkommen < Pflichtgrenze, Studenten, Rentner, Sozialleistungen Einkommen > Pflichtgrenze, Selbstständige, Freiberufler Einkommen > Pflichtgrenze, Selbstständige, Beamte

Beitrags-berechnung

Prozentsatz vom Einkommen, AG-Anteil 50 % Prozentsatz vom Einkommen, Selbstständige ohne AG-Anteil Individuell: Alter, Gesundheit, Tarif
Familien-versicherung Ja, beitragsfrei Eingeschränkt – für Selbstständige nicht beitragsfrei Nein, jeder Vertrag separat
Leistungskatalog Einheitlich nach SGB V Einheitlich nach SGB V Individuell, oft Mehrleistungen
Kosten-entwicklung Einkommensabhängig, gedeckelt Einkommensabhängig, gedeckelt Beitragsanpassungen möglich, nicht einkommensabhängig
Wechsel-möglichkeiten Wechsel in PKV bei Überschreiten der Grenze möglich Wechsel in PKV jederzeit möglich Rückkehr in GKV meist schwierig

Vor- und Nachteile im Überblick

Gesetzliche Pflichtversicherung (GKV)

✅ Familienversicherung beitragsfrei
✅ Solidarprinzip: einkommensabhängige Beiträge
❌ Leistungen auf Katalog beschränkt
❌ Beitragsbelastung steigt mit Einkommen

Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV

✅ Zugang auch oberhalb der Pflichtgrenze
✅ Gleicher Leistungskatalog wie Pflicht-GKV
❌ Keine beitragsfreie Familienversicherung für Selbstständige
❌ Mindestbeiträge auch bei geringem Einkommen

Private Krankenversicherung (PKV)

✅ Individuell wählbare Leistungen, oft über GKV-Niveau
✅ Für Singles, Gutverdiener und Beamte oft günstiger
❌ Keine kostenlose Familienversicherung
❌ Beiträge können im Alter steigen, Rückkehr in GKV schwierig


Rechtsgrundlage & Stand

  • GKV (Pflicht & freiwillig): Sozialgesetzbuch V (SGB V)

  • PKV: Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • Versicherungspflichtgrenze 2025: 69.300 € Jahresbrutto

  • Beitragsbemessungsgrenze 2025: 5.175 € Monatsbrutto

  • Stand: August 2025