Unterschied zwischen Reisekrankenversicherung, Auslandskrankenversicherung und EU-Krankenversicherung (EUKV)
Warum Notfallschutz nicht reicht – und wo echte Absicherung beginnt
Viele verwechseln die Begriffe Reisekrankenversicherung, Auslandskrankenversicherung und EU-Krankenversicherung (EUKV). Tatsächlich unterscheiden sie sich erheblich – vor allem darin, ob es sich nur um Notfallschutz handelt oder um eine vollwertige Krankenversicherung.
1. Reisekrankenversicherung – Schutz für den Urlaub
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Zweck: Kurzzeitiger Versicherungsschutz bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen.
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Leistungen: Nur für akute Notfälle wie Unfälle oder plötzliche Erkrankungen.
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Geltungsdauer: Meist bis zu 6–8 Wochen pro Reise.
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Beitrag: Sehr günstig (oft ab 10–20 € pro Jahr).
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Einschränkung: Keine Vorsorgeuntersuchungen, keine planbaren Behandlungen, kein Ersatz für eine dauerhafte Krankenversicherung.
👉 Beispiel:
Eine Reisende erkrankt im Spanienurlaub an einer akuten Blinddarmentzündung. Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Notoperation und den Rücktransport nach Deutschland. Eine geplante Zahnbehandlung wäre nicht abgedeckt.
2. Auslandskrankenversicherung – befristeter Schutz im Ausland
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Zweck: Versicherung für längere, aber zeitlich befristete private Auslandsaufenthalte, z. B. Studium, Work & Travel, Au-pair.
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Leistungen: Absicherung bei Notfällen und medizinisch notwendigen Behandlungen. Vorsorge oder Behandlungen chronischer Erkrankungen sind oft eingeschränkt.
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Geltungsdauer: Monate bis mehrere Jahre, häufig auf max. 5 Jahre befristet.
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Beitrag: Teurer als eine Reisekrankenversicherung, aber günstiger als eine vollwertige Krankenversicherung.
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Einschränkung:
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Keine dauerhafte Lösung.
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Für berufliche Auslandseinsätze (Entsendung, Tätigkeit im Ausland) nicht ausreichend – hier braucht es eine EUKV oder spezielle Expat-Tarife.
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👉 Beispiel:
Ein Student verbringt ein Jahr in Kanada. Bei einer Lungenentzündung übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Behandlungskosten. Eine geplante Operation in einer kanadischen Fachklinik wäre dagegen ausgeschlossen.
3. EU-Krankenversicherung (EUKV) – vollwertige Absicherung
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Zweck: Dauerhafte Vollkrankenversicherung innerhalb der EU.
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Leistungen:
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Ambulante und stationäre Behandlungen
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Vorsorgeuntersuchungen
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Zahnmedizin (je nach Tarif)
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Freie Arztwahl im gesamten EU-Raum
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Beitrag: Monatlich, abhängig von Tarif, Alter und Leistungsumfang.
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Besonderheit:
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Keine zeitliche Befristung, keine Beschränkung auf Notfälle.
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Anerkannt in Deutschland, z. B. für Selbstständige, Arbeitnehmer und Rentner.
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Damit auch für berufliche Tätigkeiten innerhalb der EU geeignet.
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👉 Beispiel:
Eine selbstständige Designerin in Deutschland entscheidet sich für eine geplante Knieoperation in einer spezialisierten Klinik in Österreich. Mit der EUKV sind die Kosten vollständig abgedeckt – auch ohne Notfallsituation.
Vergleich auf einen Blick
| Merkmal | Reisekrankenversicherung | Auslandskrankenversicherung (Langzeit) | EU-Krankenversicherung (EUKV) |
|---|---|---|---|
| Zweck | Kurzzeitige Urlaubs-/Geschäftsreisen | Befristete private Auslandsaufenthalte (Studium, Au-pair, Work & Travel) | Dauerhafte Absicherung in der EU |
| Leistungen | Nur akute Notfälle | Notfälle + medizinisch notwendige Behandlungen | Vollwertige Krankenversicherung inkl. Vorsorge |
| Planbare Behandlungen | Nein | Eingeschränkt / meist ausgeschlossen | Ja, auch gezielt im Ausland möglich |
| Geltungsdauer | 6–8 Wochen pro Reise | Monate bis max. 5 Jahre | Unbefristet |
| Beitrag | Sehr günstig (ab ~20 €/Jahr) | Mittel (abhängig von Dauer & Region) | Monatlich, abhängig von Tarif |
| Geeignet für | Urlauber, Geschäftsreisende | Studenten, Work & Travel, Au-pair | Selbstständige, Arbeitnehmer, Rentner in der EU |
Fazit
Reise- und Auslandskrankenversicherung sind kurzfristige Lösungen – sie sichern Notfälle ab, sind aber nicht für den dauerhaften Schutz gedacht.
Die EUKV ist eine vollwertige Krankenversicherung, die alle medizinischen Bereiche abdeckt und auch für berufliche Tätigkeiten innerhalb der EU eine stabile Absicherung bietet.
Damit ist die EUKV die richtige Wahl für alle, die langfristige Sicherheit suchen – ob als Selbstständige, Arbeitnehmer oder Rentner – und zugleich die Flexibilität nutzen möchten, Behandlungen innerhalb Europas frei zu wählen.
Rechtsgrundlage & Stand
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Reisekranken- und Auslandskrankenversicherung: Vertragsbedingungen der Anbieter
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EUKV: Europäische Versicherungsrichtlinien & nationales Versicherungsvertragsrecht
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Stand: August 2025