Was bedeutet die Moratoriumsregelung?
Die Moratoriumsregel betrifft den Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen.
Vorerkrankungen aus den letzten 5 Jahren sind in den ersten 2 Versicherungsjahren zunächst nicht mitversichert. Das heißt:
Wenn es in dieser Zeit keine Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen wegen dieser Vorerkrankungen gibt, sind diese ab dem dritten Versicherungsjahr automatisch mit abgesichert.
Sollte innerhalb der ersten beiden Jahre doch etwas in Zusammenhang mit einer solchen Vorerkrankung notwendig werden – wie zum Beispiel eine Untersuchung oder Behandlung – bleibt diese Erkrankung weiterhin vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Chronische Erkrankungen, die bereits bei Vertragsbeginn bestehen, können grundsätzlich nicht mitversichert werden.
Das gilt auch für bereits vorhandene künstliche Gelenke, Prothesen oder andere dauerhafte Hilfsmittel. Diese sind von Anfang an nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Die Moratoriumsregel macht den Abschluss einer Krankenversicherung unkomplizierter, da keine Gesundheitsprüfung notwendig ist. Sie müssen also keine ärztlichen Unterlagen einreichen oder Gesundheitsfragen beantworten.
Kurz zusammengefasst:
✅ Keine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss.
✅ Vorerkrankungen der letzten 5 Jahre sind in den ersten 2 Jahren nicht mitversichert.
✅ Bleibt es in dieser Zeit ruhig, sind sie danach automatisch abgesichert.
✅ Chronische Erkrankungen, Prothesen und künstliche Gelenke sind von Anfang an nicht eingeschlossen.
Ideal für alle, die unkompliziert eine private Krankenversicherung abschließen möchten.