Was ist ein Schengen-Visum?
Aufenthalt, Gültigkeit und Antragstellung im Überblick
Das Schengen-Visum ist ein Reisedokument für Personen aus visumpflichtigen Staaten, die in die Länder des Schengen-Raums einreisen möchten. Es ermöglicht Reisen zu touristischen, geschäftlichen oder privaten Zwecken.
Aufenthaltsdauer und Gültigkeit
-
Mit einem Schengen-Visum darf man sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.
-
Innerhalb dieses Zeitraums ist die freie Bewegung zwischen den Schengen-Staaten erlaubt.
Welche Länder gehören zum Schengen-Raum?
Zum Schengen-Raum gehören derzeit:
-
Alle EU-Staaten, mit Ausnahme von Irland.
-
Zypern befindet sich im Beitrittsprozess.
-
EFTA-Staaten: Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz.
Alle diese Länder können Schengen-Visa ausstellen.
Arten von Schengen-Visa
-
Typ A – Flughafentransitvisum
Erforderlich für bestimmte Drittstaatsangehörige, um sich im Transitbereich eines Flughafens aufzuhalten. -
Typ C – Kurzaufenthaltsvisum
Aufenthalt bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, z. B. für Urlaubs- oder Geschäftsreisen. -
Typ D – nationales Visum
Gilt für längere Aufenthalte (bis zu 6 Monate). Es kann in eine Aufenthaltserlaubnis des jeweiligen Landes umgewandelt werden.
Antragstellung
-
Der Antrag erfolgt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Schengen-Landes, das besucht wird.
-
Bei mehreren Reiseländern gilt:
-
Antrag im Land des längsten Aufenthalts, oder
-
im Land der ersten Einreise in den Schengen-Raum.
-
Rechtsgrundlage & Stand
-
Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 810/2009 – Visakodex
-
Gültige Regelungen: Aufenthalt bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum
-
Stand: August 2025