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Was ist ein Schengen-Visum?

Aufenthalt, Gültigkeit und Antragstellung im Überblick

Das Schengen-Visum ist ein Reisedokument für Personen aus visumpflichtigen Staaten, die in die Länder des Schengen-Raums einreisen möchten. Es ermöglicht Reisen zu touristischen, geschäftlichen oder privaten Zwecken.


Aufenthaltsdauer und Gültigkeit

  • Mit einem Schengen-Visum darf man sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.

  • Innerhalb dieses Zeitraums ist die freie Bewegung zwischen den Schengen-Staaten erlaubt.


Welche Länder gehören zum Schengen-Raum?

Zum Schengen-Raum gehören derzeit:

  • Alle EU-Staaten, mit Ausnahme von Irland.

  • Zypern befindet sich im Beitrittsprozess.

  • EFTA-Staaten: Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz.

Alle diese Länder können Schengen-Visa ausstellen.


Arten von Schengen-Visa

  • Typ A – Flughafentransitvisum
    Erforderlich für bestimmte Drittstaatsangehörige, um sich im Transitbereich eines Flughafens aufzuhalten.

  • Typ C – Kurzaufenthaltsvisum
    Aufenthalt bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, z. B. für Urlaubs- oder Geschäftsreisen.

  • Typ D – nationales Visum
    Gilt für längere Aufenthalte (bis zu 6 Monate). Es kann in eine Aufenthaltserlaubnis des jeweiligen Landes umgewandelt werden.


Antragstellung

  • Der Antrag erfolgt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Schengen-Landes, das besucht wird.

  • Bei mehreren Reiseländern gilt:

    • Antrag im Land des längsten Aufenthalts, oder

    • im Land der ersten Einreise in den Schengen-Raum.


Rechtsgrundlage & Stand

  • Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 810/2009 – Visakodex

  • Gültige Regelungen: Aufenthalt bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum

  • Stand: August 2025